Anträge für eine Kindergartenassistenz
Für diesen oder ähnliche Fälle besteht die Möglichkeit, bei ihrem zuständigen Sozialamt für Ihr Kind eine Kindergartenassistenz nach SGB I § 17 Abs. 2; SGB IX § 4 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 3; SGB IX § 76 Abs. 2 Nr. 6 sowie SGB IX § 82 zu beantragen. Dieser Antrag kann auch als persönliches Budget nach § 29 SGB IX bewilligt werden.
Gerne stehe ich Ihnen bei Fragen zur Verfügung und begleite Sie bei der Antragstellung
Die Aufgaben einer Kindergartenassistenz bestehen im Wesentlichen darin, mittels Gebärdensprache die Kommunikation mit den anderen Kindern und den Erziehern zu sichern. Ebenso wird das Kind durch die gebärdensprachkompetente Kindergartenassistenz auf dem Weg in die Selbständigkeit begleitet, die sozialen Kompetenzen aller Beteiligten werden gefördert und die Erzieher in ihrem alltäglichen Umgang mit dem hörgeschädigten Kind unterstützt.
Beratung und Antragsstellung
Selbstverständlich berate ich Sie gerne zu diesem Thema und unterstütze Sie auch während der Antragstellung.