Meine Einsatzgebiete
Wann kommunizieren Menschen miteinander? Tatsächlich in fast jeder Situation, die man sich vorstellen kann. Meine Einsatzgebiete und Leistungen sind daher genauso vielfältig wie Sprache und Kommunikation selbst und reichen von privaten über berufliche bis zu behördlichen Bereichen.
Verlassen Sie sich in folgenden Bereichen auf mich:
Arbeitsleben
Einarbeitung
Mitarbeitergespräche
Teambesprechungen
Betriebsversammlungen
Kundengespräche
etc.
Schule & Bildung
Dolmetschen an Regelschulen
Berufsausbildungen
SeminareLehrgänge
Fort– und Weiterbildungen
Studium
Pädagogischer Bereich
Integrative Maßnahmen in Kindergarten / Schule
Elternabend
Elterngespräch
Elternversammlung
Fortbildungen
Sozialer Bereich
Familienhilfe
Hilfeplangespräche
Individuelle Angelegenheiten
etc.
Ämter & Behörden
Jugendamt
Integrationsamt
Arbeitsamt
Sozialamt
Gesundheitsamt
Medizinischer & psychologischer Bereich
Arztbesuche
Therapien
Beratungen
Gespräche und Visiten im Krankenhaus
Kultureller Bereich
Veranstaltungen
Führungen
Museen
Workshops
Häufige Fragen zum Gebärdensprachdolmetschen
Wie bestelle ich einen Gebärdensprachdolmetscher?
Sie haben bereits einen konkreten Termin, an dem Sie einen Dolmetscher benötigen? Dann ist es ratsam, schnellstmöglich Kontakt aufzunehmen, damit ich bestenfalls am gewünschten Termin frei bin und mich gegebenenfalls um die Kostenübernahme kümmern, bei Doppelbesetzung einen Co-Dolmetscher organisieren oder Vorbereitungsmaterial (bei Tagungen, Vorträgen etc.) besorgen kann.
Wann bzw. warum benötige ich einen oder zwei Gebärdensprachdolmetscher?
Beim Dolmetschprozess wird simultan übersetzt. Das bedeutet, dass ein Ausgangstext aufgenommen, verstanden, verarbeitet, in die Zielsprache umgesetzt und wiedergegeben werden muss. Dieser Prozess findet innerhalb von Sekunden statt und erfordert eine enorm hohe Konzentrations- und Gedächtnisleistung der DolmetscherIn. Da dieser Prozess sehr anstrengend ist, werden Dolmetscheinsätze die länger als eine Stunde dauern, thematisch sehr anspruchsvoll, oder bei denen viele Gesprächteilnehmer anwesend sind, in Doppelbesetzung durchgeführt. So wird die Qualität der Verdolmetschung auch über mehrere Stunden gesichert.
Was ist eine Doppelbesetzung und wie läuft diese ab?
Eine Doppelbesetzung besteht immer aus zwei DolmetscherInnen. Diese wechseln sich während des Einsatzes ab und unterstützen sich gegenseitig. Dies geschieht durch Einflüstern oder Aufschreiben von Fachwörtern sowie von undeutlich gesprochenen oder gebärdeten Begriffen.
Warum brauchen Dolmetscher Vorbereitungsmaterial?
Als Gebärdensprachdolmetscherin bin ich in den unterschiedlichsten Bereichen tätig. Um mir gerade in neuen Bereichen oder Situationen entsprechendes Hintergrundwissen anzueignen, Fachwörter zu verstehen oder auch vorhandene Strukturen des Bereiches kennenzulernen, sind entsprechende Vorabinformationen und Vorbereitungsmaterial für mich sehr wichtig. Dies können Skripte, Folien, Organigramme, ein Vorabgespräch oder eine Info-Email sein. So verbessern sich die Arbeitsbedingungen und die Qualität der Dolmetschleistung entsprechend.
Kostenübernahme
Wer übernimmt die Kosten eines Gebärdensprachdolmetschers? Dies ist in den jeweiligen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Im Folgenden habe ich versucht, einige Bereiche für das Bundesland Nordrhein-Westfalen darzustellen. Sollten Sie Fragen zu einem nicht aufgeführten Bereich haben, fragen Sie gerne nach.
Medizinischer Bereich
Gesetzliche Krankenkassen:
• Hausarzt
• Fachärzte
• Krankengymnastik
• Logopädie
• Ergotherapie
• ambulante Operationen
• stationäre Aufenthalte
Schule
Bezirksregierung:
Sollten vorher bei der Bezirksregierung beantragt werden.
• Klassenpflegschaft
• Schulpflegschaft
• Jahrgangsstufenpflegschaft
• Schülervertretung
• Elternabend
• Elterninformationsgespräche
• Lehrerkonferenz
• Schulkonferenz
• Klassenkonferenz
• Fachkonferenz
• Teilkonferenz
• Bildungsgangkonferenz
• Jahrgangsstufenkonferenz
• Ordnungsmaßnahmen
• Lehrerrat
Dolmetschen für hörgeschädigte Kinder in der Regelschule
Sozialamt – Eingliederungshilfe nach § 53 Absatz 1 SGB XII – § 54 Absatz 1 SGB XII in Verbindung mit § 57 SGB IX • Es muss ein Antrag auf Kostenübernahme eines Gebärdensprachdolmetschers zur Beschulung im Gemeinsamen Unterricht in der Regelschule gestellt werden
Agentur für Arbeit
• Antrag ALG I
• Antrag ALG II
• Gespräche, wenn Agentur eingeladen hat
• Gespräche auf eigenen Wunsch → vorher beantragen
• Vorstellungsgespräch → vorher beantragen
• Fort – und Weiterbildungen → vorher beantragen
Ausbildungs – , Arbeits – und Berufsleben
Muss vorher individuell abgeklärt und beantragt werden!
Ausbildung / Umschulung
• Integrationsamt
• Sozialamt nach SGB XII Eingliederungshilfe
• Rentenversicherung
• Agentur für Arbeit
Landschaftsverband (LVR)
• Studium
• Arbeitsassistenz für Arbeitnehmer oder Selbständige
• Schwerbehindertenversammlung
• Betriebsversammlung
• Prüfung
• Teamsitzung
• Berufliche Fortbildung
• Schulung
• Einarbeitung
• etc.
Gericht
Gerichtskasse nach JVEG
• Gerichtsverhandlung
• Gutachten
• Anhörung
• Vernehmung
• Bewährungshilfe
Rechtsanwalt
• Scheidung → Gerichtskasse, wenn Prozesskostenhilfe (PKH) bewilligt wird
• Umgangsrecht Wichtig: IM PKH – Antrag muss gleichzeitig der Dolmetscher mit beantragt werden
• Beratung → Gerichtskasse (nach JVEG), wenn ein Beratungsgutschein beantragt wurde. Diesen Beratungsgutschein muss man beim Amtsgericht am Wohnort (oder zuständigem Amtsgericht) beantragen. WICHTIG: Im Antrag gleichzeitig Dolmetscher mit beantragen!
Polizei
• Zeugenvernehmung → Polizei nach JVEG Polizei bestellt den Dolmetscher
• Tätervernehmung →
Rentenversicherung
Zuständiger Rententräger (z.B. Rentenversicherung) nach SGB IX
• Gespräche
• Anträge
• Kuren
Beratung und Antragsstellung
Selbstverständlich berate ich Sie gerne zu diesem Thema und unterstütze Sie auch während der Antragstellung.